Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Im Bundeszentralregister werden Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gespeichert.
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist beim Einwohnermeldeamt des Ortes, in dem man gemeldet ist, persönlich zu stellen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Der/Die Antragsteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auch von gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Es gibt folgende Führungszeugnisse:
Erforderliche Dokumente:
Gebühren: 13,00 €
Führungszeugnis online beantragen
Seit dem 01.09.2014 kann ein Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden (§ 30c BZRG).
Voraussetzung für den Online-Antrag sind:
Die AusweisApp kann unter
http://www.ausweisapp.bund.de/pweb/filedownload/download_pre.do
heruntergeladen werden.
Online-Portal Bundesamt für Justiz
http://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Wie bei der Antragstellung beim Einwohnermeldeamt wird auch für den Online-Antrag eine
Gebühr von 13,00 € fällig.
Im Online-Portal kann sie mit Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden.
Neues Layout von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.
Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
So sieht das neue Führungszeugnis aus!
KAS18-Gutachten (PDF, 2.5 MB)
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