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Gewerbezentralregisterauszug


Gewerbezentralregisterauszug beim Einwohnermeldeamt beantragen:

  

In das Gewerbezentralregister werden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen (Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagungen von Gewerbeerlaubnissen).

Antragsteller sind Geschäftsinhaber/innen. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Der/Die Antragsteller/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die häufigsten Auskunftsarten sind: 

  • für private Zwecke (wird nach Ausstellung dem Antragsteller zugesandt)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (wird nach Ausstellung der angegebenen Behörde zugesandt)

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Für behördliche Zwecke die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck
  • Handelsregisterauszug, der die Vertretungsvollmacht beinhaltet
  • Nachweis der aktuellen Firmenadresse

 

Gebühren: 13,00 €

 

Gewerbezentralregisterauszug online beantragen:

Seit dem 01.09.2014 kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden (§ 30c BZRG).

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind:

             -   der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der für die

                 Online-Ausweisfunktion reigeschatet sein muss

             -   ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes

             -   eine AusweisApp ab der Version 1.13, frühere Versionen sind leider nicht nutzbar

Die AusweisApp kann unter

http://www.ausweisapp.bund.de/pweb/filedownload/download_pre.do

heruntergeladen werden.

Online-Portal Bundesamt für Justiz

http://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Wie bei der Antragstellung beim Einwohnermeldeamt wird auch für den Online-Antrag eine

Gebühr von 13,00 € fällig.

Im Online-Portal kann sie mit Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden.

 

 

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