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Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Aufgabenbeschreibung

Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung 

Aufgabe der zuständigen Behörden ist die Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen. Fachlich ausgebildetes Personal überprüft in einer aus einer Risikoabschätzung ergebenden Häufigkeit unangemeldet alle betreffenden Betriebe. Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind ferner befugt, Proben nach ihrer Auswahl zum Zwecke der Untersuchung zu entnehmen. Vorrangiges Ziel der Überwachungsaufgaben ist der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung. Zweck der Überwachung ist jedoch auch der Schutz des redlichen Gewerbetreibenden vor Übervorteilung sowie die Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten und der Verbraucher.

Zuständige Behörden im Bundesland Niedersachsen für den Verbraucherschutz sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover. Der Landkreis Goslar nimmt auch die Überwachungsaufgaben für den Bereich der Stadt Salzgitter wahr.

Für Fragen zu anderen Themen des allgemeinen Verbraucherschutzes wenden Sie sich bitte an die Verbraucher-Zentrale Niedersachen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Telefon 0511-911960,  ... mehr

Merkblätter für Lebensmittelbetriebe und Verbraucher können auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise, der Region Hannover, der kreisfreien Städte und des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 01.09.2011

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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