Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 300,00 EUR an.
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung