Gewerbezentralregisterauszug beim Einwohnermeldeamt beantragen:
In das Gewerbezentralregister werden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen (Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagungen von Gewerbeerlaubnissen).
Antragsteller sind Geschäftsinhaber/innen. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Der/Die Antragsteller/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die häufigsten Auskunftsarten sind:
Erforderliche Dokumente:
Gebühren: 13,00 €
Gewerbezentralregisterauszug online beantragen:
Seit dem 01.09.2014 kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden (§ 30c BZRG).
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind:
- der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der für die
Online-Ausweisfunktion reigeschatet sein muss
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- eine AusweisApp ab der Version 1.13, frühere Versionen sind leider nicht nutzbar
Die AusweisApp kann unter
http://www.ausweisapp.bund.de/pweb/filedownload/download_pre.do
heruntergeladen werden.
Online-Portal Bundesamt für Justiz
http://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Wie bei der Antragstellung beim Einwohnermeldeamt wird auch für den Online-Antrag eine
Gebühr von 13,00 € fällig.
Im Online-Portal kann sie mit Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden.