Abmeldung - Sie ziehen in eine andere Gemeinde oder ins Ausland
Wenn Sie eine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich lediglich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Gemeinde anmelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Bei der Abmeldung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.
Erforderliche Dokumente:
Gebühren: keine
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Langelsheim (PDF, 815 kB)
Feuerwehrgebührensatzung (PDF, 126 kB)
Antrag FFW Lohn-/Gehaltserstattung Arbeitgeber (PDF, 368 kB)