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Fusionsverhandlungen mit der Samtgemeinde Lutter am Barenberge

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Abmeldung


Abmeldung - Sie ziehen in eine andere Gemeinde oder ins Ausland

Wenn Sie eine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich lediglich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Gemeinde anmelden.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Bei der Abmeldung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Bei Bevollmächtigung den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Gebühren: keine

 

 

Zuständig

Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-0
Fax:
05326 504-77
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Kontakt

Amt für Ordnung und Soziales
Bürgerbüro Lutter am Barenberge
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-81
Fax:
05326 504-44
Raum:
Bachstraße 18, OT Lutter am Barenberge
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Amt für Ordnung und Soziales
Bürgerbüro Lutter am Barenberge
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-80
Fax:
05326 504-44
Raum:
Bachstraße 18, OT Lutter am Barenberge
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Amt für Ordnung und Soziales
Einwohnermelde- und Passwesen, Fundbüro, Beglaubigungen
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-45
Fax:
05326 504-44
Raum:
004
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Amt für Ordnung und Soziales
Einwohnermelde- und Passwesen, Fundbüro, Beglaubigungen
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-46
Fax:
05326 504-44
Raum:
005
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