Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Langelsheim (PDF, 815 kB)
Feuerwehrgebührensatzung (PDF, 126 kB)
Antrag FFW Lohn-/Gehaltserstattung Arbeitgeber (PDF, 368 kB)