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Wohngeld Änderung
[Nr.99107023011000 ]

Leistungsbeschreibung

Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:

  • wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare

Leuchtturm