Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
AG Kommunenredaktion
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Langelsheim (PDF, 815 kB)
Feuerwehrgebührensatzung (PDF, 126 kB)
Antrag FFW Lohn-/Gehaltserstattung Arbeitgeber (PDF, 368 kB)