Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.
Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.
Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind die entsprechenden Vordrucke anzufordern.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Langelsheim (PDF, 815 kB)
Feuerwehrgebührensatzung (PDF, 126 kB)
Antrag FFW Lohn-/Gehaltserstattung Arbeitgeber (PDF, 368 kB)