Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.