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Reisepässe


Reisepass

Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass. Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Derzeit werden ein biometrisches Foto und zusätzlich seit 2007 zwei Fingerabdrücke auf dem im Pass enthaltenen Chip gespeichert.

Ein Reisepass kann unter der Mitwirkung der/des Sorgeberechtigten ab der Geburt eines Kindes beantragt werden. Dabei ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, sofern es das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Leistung einer Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, wenn sie das 6. Lebensjahr vollendet haben. Fingerabdrücke werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. durch den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres = 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.

Erforderliche Dokumente:

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis bzw. (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde/Familienstammbuch
  • Verheiratete oder geschiedene Personen (soweit eine Änderung eingetreten ist) Ehe-/Scheidungsurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert

Bei Beantragung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zusätzlich: 

  • unterschriebene Einverständniserklärung/en der/des Sorgeberechtigten
  • deren/dessen Personaldokumente als Kopie
  • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)

 „Einverständniserklärung“ als PDF siehe Formularservice / Amt für Ordnung und Soziales

 Gebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Expressreisepass (Auslieferung innerhalb von 3 Werktagen) Aufschlag zur regulären Gebühr 32,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende) Aufschlag zur regulären Gebühr 22,00 €
  • Vorläufiger Reisepass (nur in ganz eiligen Fällen, wenn Expressreisepass nicht mehr möglich ist; Nachweis erforderlich) für alle Altersgruppen 26,00 €

Allgemeine Reisehinweise (welches Reisedokument wird benötigt) können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufen (www.auswaertiges-amt.de).

 

Dokumente

Einverständniserklärung Ausweis/Reisepass für Minderjährige (PDF, 80 kB, Einverständniserklärung Ausweis/Reisepass für Minderjährige, 28.03.2024)

Vollmacht Abholung Reisepass (PDF, 97 kB, Vollmacht Abholung Reisepass , 28.03.2024)

Zuständig

Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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05326 504-0
Fax:
05326 504-77
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Amt für Ordnung und Soziales
Einwohnermelde- und Passwesen, Fundbüro, Beglaubigungen
Harzstraße 8
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Amt für Ordnung und Soziales
Bürgerbüro Lutter am Barenberge
Harzstraße 8
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Bachstraße 18, OT Lutter am Barenberge
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