Reisepass
Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass. Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Derzeit werden ein biometrisches Foto und zusätzlich seit 2007 zwei Fingerabdrücke auf dem im Pass enthaltenen Chip gespeichert.
Ein Reisepass kann unter der Mitwirkung der/des Sorgeberechtigten ab der Geburt eines Kindes beantragt werden. Dabei ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, sofern es das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Leistung einer Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, wenn sie das 6. Lebensjahr vollendet haben. Fingerabdrücke werden ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. durch den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
Gültigkeit:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.
Erforderliche Dokumente:
Bei Beantragung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zusätzlich:
„Einverständniserklärung“ als PDF siehe Formularservice / Amt für Ordnung und Soziales
Gebühren:
Allgemeine Reisehinweise (welches Reisedokument wird benötigt) können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufen (www.auswaertiges-amt.de).
Einverständniserklärung Ausweis/Reisepass für Minderjährige (PDF, 80 kB, Einverständniserklärung Ausweis/Reisepass für Minderjährige, 20.04.2024)
Vollmacht Abholung Reisepass (PDF, 97 kB, Vollmacht Abholung Reisepass , 20.04.2024)