Hilfsnavigation

 

Navigation
Impressum
© Stadt Langelsheim 

Seitenübersicht

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Jagderlaubnis: Mitteilung
[Nr.99067001001000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Fachgruppe - Gefahrenabwehrrecht
Schinke, Lutz
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-326
Fax:
+49 5321 7699-326
E-Mail schreiben
Raum:
007
Kontaktformular
Adresse exportieren
Fachgruppe - Gefahrenabwehrrecht
Winkel, Lisa-Sophie
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-342
Fax:
+49 5321 7699-342
E-Mail schreiben
Raum:
008
Kontaktformular
Adresse exportieren