Seit dem 11. Januar 2021 ist der Betrieb der Kindertagesstätten durch die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen landesweit untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Betreuung in sogenannten Notgruppen.
Für die Inanspruchnahme dieser Betreuung werden Gebühren erhoben.Sofern Erziehungsberechtigte jedoch ihre Kinder seit dem 11. Januar 2021 zu Hause betreuen, erfolgt ab diesem Zeitpunkt keine Gebührenerhebung. Ab 01. Februar 2021 wird daher zunächst der Einzug der Kindertagesstättengebühren ausgesetzt.Am Ende des Lockdowns erfolgt eine Spitzabrechnung.