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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Verwaltung & Politik

Hier erhalten Sie umfassende Informationen über die Stadtverwaltung Langelsheim mit Eigenbetrieben und die politischen Gremien. Adressen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie unter den einzelnen Navigationspunkten.

Gemeindliche Selbstverwaltung

Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert Gemeinden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln dürfen.

In Niedersachsen gilt hierfür das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das am 01.11.2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung abgelöst hat. Dort ist die gemeindliche Selbstverwaltung in § 1 Absatz 1 festgeschrieben:

Die Gemeinden, die Samtgemeinden, die Landkreise und die Region Hannover

(Kommunen) verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener

Verantwortung mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.

Die Gemeinden erfüllen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis.

Zum eigenen Wirkungskreis zählen grob umrissen die Wahrnehmung aller Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, die Personal- und Finanzhoheit sowie die selbstständige innere Organisation. Die eigene Rechtsetzung erfolgt in der Regel durch Satzungen.

Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind z. B. das Pass- und Meldewesen, also staatliche Aufgaben, die den Gemeinden durch Rechtsvorschrift übertragen sind. Bei der Ausführung dieser Aufgaben sind die Gemeinden an die Anweisungen der Fachaufsichtsbehörde gebunden.

Daneben nimmt die Gemeinde auch freiwillige Aufgaben wahr. Dies sind Aufgaben, die die Gemeinde nach eigenem Ermessen und nach ihren finanziellen Möglichkeiten erfüllt, wie z. B. Freibäder, Zuschüsse an Vereine oder Museen.