Ummeldung - Sie ziehen innerhalb des Stadtgebietes von Langelsheim um
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Gemeinde ummelden. Bei der Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung des neuen Wohnungsgebers vorzulegen.
Die Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Die Ummeldung kann
erfolgen.
Erforderliche Dokumente:
Gebühren: keine
Meldebescheinigung
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine melderechtliche Bescheinigung aus, wenn Sie in Langelsheim gemeldet sind.
Gebühren:
Einfache MeldebescheinigungErweiterte Meldebescheinigung
7,50 €9,00 €
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz