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Ummeldung


Ummeldung - Sie ziehen innerhalb des Stadtgebietes von Langelsheim um 

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Gemeinde ummelden. Bei der Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung des neuen Wohnungsgebers vorzulegen.

Die Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.

Die Ummeldung kann

  • persönlich oder
  • durch einen Bevollmächtigten

erfolgen.

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis
  • Bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

 

Gebühren: keine

 

Meldebescheinigung

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine melderechtliche Bescheinigung aus, wenn Sie in Langelsheim gemeldet sind.

Erforderliche Dokumente:

 

  • Personalausweis/Reisepass
  • Bei Bevollmächtigung den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

 

Gebühren:

Einfache Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung

7,50 €
9,00 €

 Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

 

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