Wer
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.