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Psychisch Kranke (Unterbringung)

Sofern ein Mensch infolge einer psychischen Störung krank oder behindert ist und dadurch eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, ist ggf. eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich. Diese Maßnahmen kann nur in Zusammenarbeit mit einem in der Psychiatrie erfahrenen Arzt erfolgen.

Hinweis: Bis zum Eintreffen des Verwaltungsbeamten und/oder des Arztes kann von Ihnen auch die Polizei zum Schutz gerufen werden.

Außerhalb der Dienstzeit erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer: 05321/19222 (Einsatzleitstelle des Landkreises Goslar).

Dokumente

Ärztliches Zeugnis PsychKG (PDF, 33 kB, 28.03.2024)

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