Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hauptsatzung (PDF, 105 kB)
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss .... (GO-Rat) (PDF, 171 kB)
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