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Großer Sitzungssaal im Rathaus
© Stadt Langelsheim 

Parlament im Kleinen

Kommunalpolitik in Langelsheim

Die Organe der Gemeinde nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister. Der Rat wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten im Gebiet der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, kann sich zur Wahl in den Stadtrat stellen.

Eine Wahlperiode umfasst fünf Jahre. Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Langelsheim waren zur Kommunalwahl 2021 aufgrund der damaligen Einwohnerzahl und eines Beschlusses zur Erhöhung der Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren insgesamt 38 Personen zu wählen. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister gehört dem Rat kraft Amtes an. § 58 des NKomVG regelt die Zuständigkeiten des Rates, zu denen unter anderem die Beschlüsse über Satzungen, die Erhebung von öffentlichen Abgaben oder die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen gehören. Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung, die das Verfahren in allen Gremien regelt.

Die Hauptsatzung der Gemeinde kann die Bildung von Ortsräten zulassen. In diesem Fall wird in der Hauptsatzung auch die Anzahl der Ortsratsmitglieder bestimmt. Die Ortsratsmitglieder wählen die Ortsbürgermeisterin bzw. den Ortsbürgermeister und ihre Stellvertretung. Die Zuständigkeiten der Ortsräte regelt § 93 des NKomVG.

Ratsfraktionen oder -gruppen können sich durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr Ratsmitgliedern bilden. Nach der Kommunalwahl 2016 haben sich für den Langelsheimer Stadtrat Ratsmitglieder in die Fraktion SPD, die Gruppe CDU/FDP und die Fraktion WGL zusammengeschlossen. 

Der Rat kann nach § 71 NKomVG die Bildung von beratenden Ausschüssen beschließen. Daneben sind Ausschüsse nach bestimmten Rechtsvorschriften zu bilden.

Über die aktuellen Ratsmitglieder, die Mitglieder der Ortsräte und die gebildeten Ausschüsse informieren Sie die nachfolgenden Seiten. Außerdem können Sie die öffentlichen Sitzungsvorlagen und Sitzungsniederschriften einsehen.

 

Kontakt

Axel Heine
Amt für Innere Dienste
Amtsleitung; Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Telefon: 05326 504-10
Fax: 05326 504-77
E-Mail oder Kontaktformular
Janina Blumenberg
Amt für Innere Dienste
Sekretariat des Bürgermeisters
Telefon: 05326 504-12
Fax: 05326 504-77
E-Mail oder Kontaktformular