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Beglaubigungen und Abschriften

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Beglaubigungen

Kopien/Abschriften von Schriftstücken werden beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt worden ist, oder bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Die Vorlage des Originals ist unbedingt erforderlich.

Kopien von Personenstandsurkunden können nicht beglaubigt werden, da hier die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern vorgeschrieben ist.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird und wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters vollzogen bzw. von diesem anerkannt werden.

Gebühren:

  • Beglaubigung von Kopien 4,00 €
  • Beglaubigung von Unterschriften 6,00 €

 

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