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Politik

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Infektionsschutz Meldung
[Nr.99003013014000 ]

Leistungsbeschreibung

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

Namentlich benannte Erreger:

Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

Impfschäden:

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
 

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fachlich freigegeben am

15.12.2020

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Dokumente

Arzt-Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten (PDF, 161 kB, 29.03.2024)

Zuständig

Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 700-800
Fax:
+49 5321 700-880
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Amtsärztlicher Dienst
Cichy-Westermeier, Brigitte
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 700-885
Fax:
+49 5321 7699-885
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Raum:
17
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Fachgruppe - Amtsärztlicher Dienst
Gronau, Anke
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 700-859
Fax:
+49 5321 7699-859
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Raum:
17
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