Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
AG Kommunenredaktion
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene/den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.
Antrag Ausnahme Begleitauflage Klasse BF17
Merkblatt Ausnahme Begleitauflage Klasse BF17
Kosten für die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (25,60 €)Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung durch die BegutachtungsstelleGebühr für die Genehmigung des Antrages bzw. ggf. Ablehnung des Antrages (95,00 € zzgl. Auslagen)
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der zuständigen Stelle Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.