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Großer Sitzungssaal im Rathaus
© Stadt Langelsheim 

Sitzungsniederschriften

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Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
[Nr.99108013005000 ]

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Formulare

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig

Fachbereich Ordnung, Verkehr & Bevölkerungsschutz
Stapelner Straße 8
38644 Goslar
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Telefon:
+49 5321 376-90
Fax:
+49 5321 376-969
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Verkehrssicherung
Sell, Rainer
Stapelner Straße 8
38644 Goslar
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Telefon:
+49 5321 376-930
Fax:
+49 5321 7699-930
E-Mail schreiben
Raum:
3.1/8
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Fachgruppe - Verkehrssicherung
Willerbach, Torsten
Stapelner Straße 8
38644 Goslar
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Telefon:
+49 5321 376-920
Fax:
+49 5321 76-99920
E-Mail schreiben
Raum:
3.1 / 8
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