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Großer Sitzungssaal im Rathaus
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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

Leistungsbeschreibung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.

Formulare

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Eingliederungshilfe für Kinder & Jugendliche
Oberneyer, Svenja
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-549
Fax:
+49 5321 7699-549
E-Mail schreiben
Raum:
219
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Fachgruppe - Eingliederungshilfe für Kinder & Jugendliche
Gottsleben, Martina
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-548
Fax:
+49 5321 7699-548
E-Mail schreiben
Raum:
219
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Sicherung des Lebensunterhaltes
Ahrens, S.
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-535
Fax:
+49 5321 7699-535
E-Mail schreiben
Raum:
112
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