Gemäß § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
● Stadt- und Stadtteilfeste
● Festumzüge
● Laternenumzüge
● Volksläufe
● Motorsport- und Radsportveranstaltungen
● Sonstige Veranstaltungen, die das verkehrsübliche Maß überschreiten
Grundsätzlich ist das verkehrsübliche Maß immer dann überschritten, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligen Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Für die Erteilung der Erlaubnis für Veranstaltungen auf Gemeindestraßen ist die Stadt Langelsheim, Amt für Ordnung und Soziales, Harzstraße 8, 38685 Langelsheim zuständig.
Für Veranstaltungen auf klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist der Landkreis Goslar, Straßenverkehrsamt, Stapelner Straße 8, 38644 Goslar zuständig.
Der Antrag ist rechtzeitig vor der Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung und dem Arbeitsaufwand für die Erteilung der Erlaubnis und beträgt in der Regel zwischen 38,40 € und 102,40 €.