Hilfsnavigation

 

Navigation
Großer Sitzungssaal im Rathaus
© Stadt Langelsheim 

Sitzungsniederschriften

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen
[Nr.99055012022000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung. Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation in Ihren Führerschein einträgt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.

Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.

  • Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Zuständig

Stapelner Straße 8
38644 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 376-992
Fax:
+49 5321 376-969
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Fachgruppe - Führerscheine
Schwarze, Matthias
Stapelner Straße 8
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 376-948
Fax:
+49 5321 7699-948
E-Mail schreiben
Raum:
6
Kontaktformular
Adresse exportieren