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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
[Nr.99050051001000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis können Sie schriftlich in Papierform, über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) und ab 2023 über das Unternehmensportal für den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz beantragen.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie dem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ordnungswidrig handelt, wer eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis ausübt (§ 18 Abs. 1 Nr. 20 TierSchG).

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: 25,00 - 1000,00 Euro
    Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.

Voraussetzungen

  • Antrag ist vollständig und richtig ausgefüllt
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Formulare

Zuständig

Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 700-800
Fax:
+49 5321 700-880
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachdienst - Verwaltung
Bunzel, Martin
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 700-853
Fax:
+49 5321 76-99853
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Raum:
10a
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