Fundsachen
Sie haben etwas gefunden oder verloren
Wenn die Fundsache den Wert von 10,00 Euro überschreitet, müssen Sie den Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, Fundort, Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen Anspruch auf den Fund haben. Falls sich der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nicht gemeldet hat, kann dem Finder die Fundsache gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr ausgehändigt werden.
Fundsachen, die nicht vom Eigentümer abgeholt bzw. vom Finder beansprucht wurden, werden in bestimmten zeitlichen Abständen, nach vorheriger Ankündigung, durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Das Fundbüro der Stadt Langelsheim ist erreichbar unter der Tel.-Nr. 0 53 26 / 5 04-45 oder 0 53 26 / 5 04-46.
01.12.2023 / Bekanntmachung über die Feststellung eines Sitzüberganges im Rat der Stadt Langelsheim (PDF, 12 kB)
05.04.2022 / Bekanntmachung über die Feststellung eines Sitzüberganges im Ortsrat Bergstadt Lautenthal (PDF, 56 kB)
25.03.2022 / Bekanntmachung über die Feststellung eines Sitzüberganges im Rat der Stadt Langelsheim (PDF, 56 kB)
15.03.2022 / Bekanntmachung über die Feststellung eines Sitzüberganges im Rat der Stadt Langelsheim (PDF, 57 kB)
08.03.2022 / Bekanntmachung über die Feststellung eines Sitzüberganges im Ortsrat Bergstadt Lautenthal (PDF, 57 kB)
Grundzüge des Niedersächsischen Kommunalwahlsystems (PDF, 51 kB)
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen 2021 (PDF, 128 kB)
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