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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Rathaus

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Kommunale Ehrungen
[Nr.99035003067000 ]

Leistungsbeschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Steuerungsgruppe - Strategie und Politik
von Cisewski, Nadine
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-255
Fax:
+49 5321 76-99255
E-Mail schreiben
Raum:
1018
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