Hilfsnavigation

 

Navigation
Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Satzungen & mehr

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Einwohnermeldeangelegenheiten

Anmeldung – Ummeldung - Abmeldung

Sie ziehen nach Langelsheim (Anmeldung)

Zum 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Für die Anmeldung des Wohnsitzes gilt seit dem eine Frist von zwei Wochen. Neu ist, dass zur Anmeldung auch eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden muss. Diese ist vom Vermieter zu unterzeichnen. Ist die Wohnung untervermietet, ist die Unterschrift des Hauptmieters notwendig. In beiden Fällen genügt ein Mietvertrag nicht. Personen, die in Wohneigentum ziehen, müssen eine entsprechende Selbsterklärung abgeben.

Die Frist für Abmeldungen in das Ausland beträgt seit dem 01.11.2015 ebenfalls zwei Wochen.

Ein Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung ist im Einwohnermeldeamt erhältlich und kann unter der Rubrik "Formulare" über die Homepage der Stadt Langelsheim heruntergeladen werden.

Die Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.

Die Anmeldung kann

  • persönlich oder
  • durch einen Bevollmächtigten

erfolgen.

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Familienstammbuch/Geburtsurkunden wenn keine Ausweisdokumente vorhanden sind
  • Bei Bevollmächtigung den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Gebühren: keine

 Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

 

Sie ziehen innerhalb des Stadtgebietes von Langelsheim um (Ummeldung)

Auch für die Ummeldung des Wohnsitzes gilt eine Frist von zwei Wochen. Bei der Umeldung ist ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Die Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr liegt bei den Sorgeberechtigten.

Die Ummeldung kann

  • persönlich oder
  • durch einen Bevollmächtigten

erfolgen.

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis
  • Bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Gebühren: keine

 Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

 

Sie ziehen in eine andere Gemeinde oder ins Ausland (Abmeldung)

Wenn Sie eine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich lediglich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Gemeinde anmelden.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Auch bei der Abmeldung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass 
  • Bei Bevollmächtigung den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Gebühren: keine

 Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

 

Meldebescheinigung

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine melderechtliche Bescheinigung aus, wenn Sie in Langelsheim gemeldet sind.

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Bei Bevollmächtigung den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Gebühren: 

  • Einfache Meldebescheinigung       7,50 €
  • Erweiterte Meldebescheinigung   9,00 €

 

Auskünfte aus dem Melderegister

Sie haben das Recht auf kostenlose Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten persönlichen Daten. Auch Dritte erhalten gegen Gebühr Auskunft über bestimmte Eintragungen.

Einfache Melderegisterauskunft gem. § 44 Bundesmeldegesetz

Erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 Bundesmeldegesetz

Gebühren:

  • Einfache Melderegisterauskunft       9,00 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft auf Anfrage
  • Gewerbliche Auskünfte                   12,00 €
  • Archivauskünfte auf Anfrage   

   

Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung

Widerspruchsrecht:

Gemäß Bundesmeldegesetz hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner die Möglichkeit, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen Datenübermittlung muss schriftlich erfolgen und wird von der Meldebehörde zeitlich unbefristet eingetragen.  

Gebühren: keine

Das Antragsformular "Widerspruch gegen Datenübermittlung (Eintragung einer Übermittlungssperre)“ können Sie als PDF-Dokument hier öffnen.

 

Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis,  oder besuchen sie eine Schule, die sie auf das Berufsleben vorbereitet (z.B. BVJ, BEK, BVR), sind sie nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich zu untersuchen. Dazu erhalten sie beim Einwohnermeldeamt einen UBS, den sie selbst oder ein Sorgeberechtigter abholen kann.

Für Beschäftigungen wie Praktika, Nebenjobs oder andere Tätigkeiten, ist zur Ausgabe eines UBS Voraussetzung, dass die Tätigkeit länger als 2 Monate andauert und das Eikommen über 400,- € liegt.

Erforderliche Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass

 Gebühren: keine

 

 

 

 

Dokumente

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (PDF, 67 kB, Ausfüllbares Formular: Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes, 12.06.2023)

Zuständig

Harzstraße 8
38685 Langelsheim
Karte anzeigen

Telefon:
05326 504-0
Fax:
05326 504-77
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Amt für Ordnung und Soziales
Einwohnermelde- und Passwesen, Fundbüro, Beglaubigungen
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
Karte anzeigen

Telefon:
05326 504-45
Fax:
05326 504-44
Raum:
004
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren
Amt für Ordnung und Soziales
Einwohnermelde- und Passwesen, Fundbüro, Beglaubigungen
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
Karte anzeigen

Telefon:
05326 504-46
Fax:
05326 504-44
Raum:
005
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren
Amt für Ordnung und Soziales
Bürgerbüro Lutter am Barenberge
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
Karte anzeigen

Telefon:
05326 504-80
Fax:
05326 504-44
Raum:
Bachstraße 18, OT Lutter am Barenberge
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren
Amt für Ordnung und Soziales
Bürgerbüro Lutter am Barenberge
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
Karte anzeigen

Telefon:
05326 504-81
Fax:
05326 504-44
Raum:
Bachstraße 18, OT Lutter am Barenberge
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren