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Samtgemeinde Lutter am Barenberge

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Einschulungsuntersuchung
[Nr.99088028058000 ]

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Landkreis Goslar | Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Klubgartenstraße 10
38640 Goslar

(bei persönlicher Vorstellung),

Schriftverkehr per Post bitte richten an:

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Postfach 3114
38631 Goslar

und als telefonischen organisatorischen Kontakt: 05321 311-3125 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Leistungsbeschreibung

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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