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Landpachtverträge: Anzeige
[Nr.99078009169000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Gefahrenabwehrrecht
Schinke, Lutz
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-326
Fax:
+49 5321 7699-326
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Raum:
007
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Fachgruppe - Gefahrenabwehrrecht
Winkel, Lisa-Sophie
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-342
Fax:
+49 5321 7699-342
E-Mail schreiben
Raum:
008
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