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Bewohnerparkausweis Verlängerung
[Nr.99108001020000 ]

Leistungsbeschreibung

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig

Stapelner Straße 8
38644 Goslar
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Telefon:
+49 5321 376-930
Fax:
+49 5321 7699-930
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Verkehrssicherung
Willerbach, Torsten
Stapelner Straße 8
38644 Goslar
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Telefon:
+49 5321 376-920
Fax:
+49 5321 76-99920
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Raum:
3.1 / 8
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