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Beglaubigungen und Abschriften

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Beglaubigungen

Kopien/Abschriften von Schriftstücken werden beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt worden ist, oder bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Die Vorlage des Originals ist unbedingt erforderlich.

Kopien von Personenstandsurkunden können nicht beglaubigt werden, da hier die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern vorgeschrieben ist.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird und wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters vollzogen bzw. von diesem anerkannt werden.

Gebühren:

  • Beglaubigung von Kopien 4,00 €
  • Beglaubigung von Unterschriften 6,00 €

 

Zuständig

Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-0
Fax:
05326 504-77
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Kontakt

Amt für Ordnung und Soziales
Einwohnermelde- und Passwesen, Fundbüro, Beglaubigungen
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-45
Fax:
05326 504-44
Raum:
004
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Amt für Ordnung und Soziales
Einwohnermelde- und Passwesen, Fundbüro, Beglaubigungen
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-46
Fax:
05326 504-44
Raum:
005
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Amt für Ordnung und Soziales
Bürgerbüro Lutter am Barenberge
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-81
Fax:
05326 504-44
Raum:
Bachstraße 18, OT Lutter am Barenberge
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Amt für Ordnung und Soziales
Bürgerbüro Lutter am Barenberge
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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05326 504-80
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05326 504-44
Raum:
Bachstraße 18, OT Lutter am Barenberge
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Dokumente

weitere Infos

Wohin mit meinen Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen können als PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@langelsheim.de oder schriftlich an die Stadt Langelsheim, Innere Dienste, Harzstraße 8, 38685 Langelsheim versandt werden.

Sollten Sie Unterlagen in Papierform einreichen, senden Sie bitte keine Originale zu. Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesendet. Vorstellungskosten (zum Beispiel Anreise- oder Übernachtungskosten) werden von uns nicht übernommen.