Definitionen:
Ex ante Transparenz
Gem. § 19 (5) VOB / A ist über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert ab 25.000 EUR netto zu informieren: Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Ort der Ausführung, Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung (Auftragswert), voraussichtlicher Zeitraum.
Ex post Transparenz
Gem. § 20 (3) VOB / A ist nach Zuschlagserteilung bei beschränkter Ausschreibung (ohne Teilnehmerwettbewerb) ab einem Auftragswert von 25.000 EUR netto und zusätzlich bei freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 EUR netto zu informieren: Auftragsdatum, Auftraggeber, Ort der Ausführung, Auftragsgegenstand, Auftragnehmer.